| 1. | Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde oder die Lieferung innerhalb von 14 Tagen ab Bestelldatum erfolgt. Im Interesse unserer Kunden bleiben Änderungen infolge technischer Weiterentwicklung vorbehalten.
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| 2. | Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise unverpackt ab Werk Wien. Änderungen der allgemeinen Preislage durch preisverteuernde Umstände, die wir nicht beeinflussen können, berechtigen uns, die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise anzuwenden.
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| 3. | Zahlungen sind bei Fakturenerhalt netto, ohne Abzug fällig. Ansonsten sind die in unseren Offerten und Auftragsbestätigungen getroffenen schriftlichen Vereinbarungen maßgebend. Verrechnung mit einer allfälligen strittigen Gegenforderung ist ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzögerungen ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen zu verrechnen.
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| 4. | Bis zum Eingang des vollen Gegenwertes behalten wir das Eigentumsrecht an unseren Lieferungen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzufordern.
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| 5. | Die Lieferzeiten gelten ab Werk und sind als annähernd zu betrachten. Sie beginnen, nachdem der Auftrag unsererseits bestätigt ist und die zur Ausführung nötigen technischen Fragen bereinigt sind. Ereignisse höherer Gewalt sowie Auftreten unvorhersehbarer Hindernisse bei uns oder unserer Zulieferanten berechtigen uns, unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Bestellers, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die Lieferfrist gilt auch dann als erfüllt, wenn die Ware bereitliegt, aber aus Gründen die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht versandt werden kann. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Konventionalstrafe, Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.
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| 6. | Transportverpackung wird billigst verrechnet und nicht zurückgenommen.
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| 7. | Nutzen und Gefahr der Sache gehen mit dem Versand auf den Empfänger über. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Rechnung des Bestellers. Wenn keine besonderen Instruktionen vorliegen, wird der uns am vorteilhaftesten erscheinende Versand gewählt.
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| 8. | Die Versicherung gegen die üblichen Transportrisiken wird durch uns zu Lasten des Bestellers bei einer österreichischen Gesellschaft abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Beschwerden betreffend Beschädigung oder Verlust während des Transportes sind uns vom Besteller unverzüglich nach Empfang der Sendung durch ein übliches Haveriezertifikat zu melden.
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| 9. | Der Besteller hat die Lieferung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt. Erweist sich die Lieferung bei der Annahme als nicht vertragsgemäß, so hat der Besteller uns umgehend Gelegenheit zu geben, die Mängel so rasch wie möglich zu beheben. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen.
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| 10. | Wir verpflichten uns, bei optisch-feinmechanischen Instrumenten binnen eines Jahres ab Versanddatum, bei elektronischen bzw. elektrischen Geräten und Zubehörteilen binnen 6 Monaten ab Versanddatum, bei Systemen, rechnerunterstützende Geräten und Software binnen neunzig Tagen nach vollendeter Inbetriebnahme jedoch nicht länger als binnen hundertzwanzig Tagen nach Auslieferung, auf schriftliche Anforderung des Bestellers hin alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für Schäden, welche durch normale Abnützung oder unsachgemäße Behandlung entstehen, haften wir nicht. Weiters lehnen wir jede Haftung ab, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Reparaturen oder Änderungen am Objekt vornimmt. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz einschließlich der Haftung für Folgeschäden und Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Transportschäden sowie Schäden an Verbrauchsmaterial wie Batterien, Akkumulatoren, Glühlampen und Sicherungen werden nicht ersetzt. Die Ausführung von Nachjustierungen gemäß Gebrauchsanleitungen fällt ebenfalls nicht unter diesen Punkt. Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten. Wir sind zu den in diesem Punkt genannten Leistungen nicht verpflichtet, solange der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist. Erfüllungsort der Leistungen ist nach unserer Wahl unsere Servicewerkstätte oder das Lieferwerk.
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| 11. | Wir verpflichten uns, die Lieferung vertragsgemäß auszuführen und ihre Garantiepflicht zu erfüllen. Hingegen ist jede weitere Haftung gegenüber den Besteller für irgendwelche Schäden wegbedungen.
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| 12. | Erfüllungsort für die Lieferung ist das Lieferwerk, Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Domizil.
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| 13. | Vorstehende allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Besteller keinen Bezug auf diese nimmt oder auf seine eigenen Einkaufsbedingungen hinweist.
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| 14. | Unsere Lieferbedingungen gelten auch für Leihsendungen. Bei Leihsendungen trägt der Entlehner jeden Schaden, der durch Beschädigung oder Verlust des Leihgegenstandes entsteht, wobei sich seine Haftung auch auf Zufall erstreckt.
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| 15. | Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Es gilt österreichisches Recht.
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| 16. | Allfällige von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir hiezu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung gegeben haben.
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